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Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsschluß

1. Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtlichen Lieferungen und Leistungen der LARIVIÈRE Gesellschaft für digitale Präsentationssysteme mbH (im folgenden auch LARIVIÈRE). Sie gelten auch für künftig abgeschlossene Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden/Abnehmers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn LARIVIÈRE sie schriftlich ausdrücklich bestätigt.

2. Inhalt der Verträge ist der Verkauf und die Vermietung der von LARIVIERE angebotenen Waren und Dienstleistungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

1. Verträge kommen ausschließlich mit der LARIVIÈRE Gesellschaft für digitale Präsentationssysteme mbH, Teerhof 48, 28199 Bremen zustande.

2. Unsere Angebote – auch im Internet - sind, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn uns gegenüber abgegebene Bestellungen von uns schriftlich - auch per fax oder e-mail – bestätigt werden. Auch online abgegebene Bestellungen sind verbindlich und können von uns innerhalb von drei Werktagen angenommen werden. Der Bestätigung gleich steht die Lieferung der bestellten Ware.

3. Für Verbraucher gilt: Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt: Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Zusicherungen oder Garantien unserer Mitarbeiter. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

5. Die im Internet präsentierten Waren stellen Muster dar. Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.

§ 3 Preise

Unsere Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ab Auslieferungslager Bremen, jeweils zuzüglich Verpackung, Transport, sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verbraucher zahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten, wie in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben.

§ 4 Lieferzeiten

Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, es sei denn, wir haben sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von LARIVIÈRE vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ergebnissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von LARIVIÈRE eintreten -, hat LARIVIÈRE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

§ 5 Mängelgewährleistung bei Kauf

1. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten hinsichtlich der Mängelgewährleistung folgende Regelungen:

a) Hinsichtlich der Untersuchung der Ware und der Rüge möglicher Mängel bleibt es gegenüber Kaufleuten bei der gesetzlichen Regelung des § 377 HGB. Gegenüber nichtkaufmännischen Unternehmern gilt die Regelung des § 5 Ziffer 2 a.

b) Sollte an der Kaufsache ein Mangel vorliegen, für den wir gewährleistungspflichtig sind, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.

c) Die Regelungen des § 3 Ziffer 1 a) und b) gelten nur für Kaufverträge über Neuwaren. Hinsichtlich gebrauchter Waren ist jede Gewährleistung von LARIVIERE ausgeschlossen, es sei denn, die Mangelfreiheit oder die technische Überprüfung der Ware wurde von LARIVIÈRE ausdrücklich zugesichert.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten für die Mängelgewährleistung folgende Regelungen:

a) Der Kunde ist gehalten, die Kauf- oder Mietsache bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu prüfen und uns schriftlich anzuzeigen, wenn sich ein Mangel zeigt. Später auftretende Mängel sind innerhalb von 2 Monaten nach dem Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Diese Frist stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.

b) Sollte an der Kaufsache ein Mangel vorliegen, für den wir gewährleistungspflichtig sind, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.

c) Die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kaufverträgen über gebrauchte Waren verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn.

3. Auf unserer Homepage oder im Prospektmaterial gemachte Angaben über technische Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf den Angaben des jeweiligen Herstellers. Wir können die Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht garantieren.

§ 6 Besondere Mietbedingungen

1. Die Vermietung von Software, Datenprojektoren usw. erfolgt gegen Kaution in Höhe des 2-fachen Mietpreises, die bei Abschluß des Vertrages in bar oder als Scheck zu hinterlegen ist. Wir bitten den Kunden, die Geräte abzuholen und zurückzubringen. Es gelten die Mietpreise der jeweils aktuellen Preisliste.

2. Um Störungen vorzubeugen ersuchen wir unsere Kunden, den Gebrauch der Gräte nur entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der von LARIVIÈRE vorgesehenen Weise vorzunehmen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder von LARIVIÈRE zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des von LARIVIÈRE zu befolgen. Der Mieter ist für den Schaden, der durch Nichtbeachten der Vorschriften/Instruktionen entsteht, verantwortlich. Bitte benachrichtigen Sie uns bei Schäden am Mietgegenstand unverzüglich und beachten Sie unsere Instruktionen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, LARIVIÈRE hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes.

3. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietware entstehen, haftet LARIVIÈRE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und wenn die Schäden auf einem bei Gefahrübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Instandsetzungskosten bis zur Höhe unseres Mietpreisanspruchs, mit welchen ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Ansprüche des Mieters die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung des Vermieters für etwaigen entgangenen Gewinn des Mieters ausgeschlossen.

4. Wir können nicht immer gewährleisten, daß ein Mangel von uns sofort behoben wird oder wir ein Ersatzgerät zur Verfügung haben. Sollte der Mangel bzw. die Störung von uns zu vertreten sein und können wir den Mangel bzw. die Störung trotz unverzüglicher Anzeige nicht beseitigen, sind Sie berechtigt, den Mietzins anteilig zu mindern. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere solche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

5. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum von LARIVIÈRE. Wir bitten Sie, alle Teile pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben.

6. Der Mieter haftet für alle Schäden ,die aus dem nicht bedienungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen, insbesondere für solche Schäden, die durch einen Eingriff oder eine Veränderung der Mietsache hervorgerufen werden. Er haftet weiter für den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung der Mietsache.

7. Bei einem Totalschaden oder dem zufälligen Untergang der Mietsache ist vom Mieter der Marktwert des Gerätes zu ersetzen. Beruht der Schaden auf einem Verschulden Dritter, so werden vom Mieter alle gegen den Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche, soweit sie dem Vermieter nicht unmittelbar zustehen, abgetreten.

8. Der Mieter hat bei Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.

§ 7 Nutzungsrechte bei Software

Soweit von uns verkaufte und gelieferte Produkte Software, insbesondere Betriebssoftware enthalten bzw. darstellen, gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers. Die Nutzung der gelieferten Software darf ausschließlich in der vom Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung und in dem vom Lizenzgeber festgelegtem Umfang erfolgen. Durch Öffnen des versiegelten Datenträgers werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rücksendung oder ein Umtausch der geöffneten Software ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie sofort nach Erhalt der Ware die angelieferten Produkte.

§ 8 Haftung

1. Für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem ProdHG haftet LARIVIERE unbeschränkt. In demselben Umfang haften wir auch im Falle einer Garan-tie.

2. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet LARIVIERE beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

3. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nur in den in Absatz 1 und 2 genannten Fällen.

4. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden ist ganz ausgeschlossen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse gelten auch für die Organe, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von LARIVIERE.

6. Liegt eine Pflichtverletzung vor, die LARIVIERE nicht zu vertreten hat und die keinen Mangel der Ware darstellt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrage nicht berechtigt.

§ 9 Haftung bei Lieferverzug und Unmöglichkeit

1. Bei Lieferverzögerung haftet LARIVIERE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen ist unsere Haftung auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung auf 3% des Wertes der Lieferung, maximal jedoch 15% dieses Wertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Ist LARIVIERE die Lieferung unmöglich, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der vergeblicher Aufwendungen auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden bei Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Haftung und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung ausdrücklich vor. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die LARIVIÈRE an der Kaufsache zustehenden Rechte hinzuweisen und LARIVIÈRE unverzüglich zu benachrichtigen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern ein Fernabsatzvertrag geschlossen worden ist, haben Sie als Verbraucher das Recht, den geschlossenen Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss gegenüber LARIVIERE zu widerrufen, indem Sie entweder schriftlich oder per e mail eine entsprechende Widerrufserklärung und / oder die Kaufsache an nachstehende Adresse im Originalzustand zurücksenden. Haben wir die Kaufsache bereits ausgeliefert, haben Sie ausschließlich ein Rückgaberecht, das innerhalb von zwei Woche nach Erhalt der Kaufsache auszuüben ist. Die Kosten des Widerrufs sind von Ihnen zu tragen, ebenso die Kosten der Rücksendung, sofern der Gesamtwert der Bestellung 40,- Euro nicht übersteigt. Der Widerruf braucht keine Begründung zu enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die

LARIVIERE Gesellschaft für Präsentationssysteme mbH
zu Händen Herrn Lariviere
Teerhof 48
28195 Bremen

Im übrigen wird auf die Vorschriften des § 312d BGB verwiesen.

§ 12 Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 13 Zahlung

1. Alle Rechnungen sind bei Fälligkeit sofort netto Kasse zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch LARIVIERE nur, wenn sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn LARIVIERE auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %, bei Unternehmern von 8 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder LARIVIERE einen höheren Schaden nachweist.

2. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von LARIVIERE verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

3. Sollten Sie uns mehrere Zahlungen gleichzeitig schulden, wird - sofern Sie keine Tilgungsbestimmung getroffen haben - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

§ 14 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich mit Ihrer Einwilligung oder im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Telekommunikationsdatenschutzverordnung. Die uns mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zu Ihnen verwendet. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn zur Geltendmachung von Forderungen gegen Sie.

§ 15 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen.
2. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Bremen vereinbart. Dies gilt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat sowie für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war.
3. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen LARIVIERE und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN Kaufrechts Anwendung.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des jeweiligen Vertrages bzw. dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder nicht durchführbar sein, die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Januar 2007

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